ASK-Kunststoffe

 

 
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Allgemeine Verkaufbedingungen
der Firma ask-Kunststoffe GmbH, Neckarstr. 20, 74847 Obrigheim

1.

Allgemeines - Geltungsbereich

1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn sie mit dem Anspruch auf ausschließliche Gültigkeit der Bestellung zugrunde gelegt werden. Solche Abweichende, entgegenstehende und ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung Bestandteil des Vertrages. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Lieferung von uns in Kenntnis dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers vorbehaltlos ausgeführt wird.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufern zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2.

Angebot - Angebotsunterlagen

2.1 Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen. Ist die Bestellung nicht als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, ist unser Angebot freibleibend.
2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2.3 Technische Abweichungen sowie Abweichungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die Beschreibungen unserer Produkte im Angebot, auf unserer Homepage oder an anderer Stelle stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Wir übernehmen keinerlei Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.

3.

pricee und Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere pricee frei Haus, einschließlich Packing.
3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren priceen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4.

Lieferzeit

4.1 Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich und setzen eine rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung voraus.
4.2 Die Vereinbarung einer verbindlichen Lieferzeit bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Zusatzvereinbarung. Der Beginn der Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Daten und Bedingungen voraus, sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflightung des Käufers voraus.
4.3 Sofern wir durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Feuer, Naturkatastrophen, Transportbehinderungen, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen, behördliche Maßnahmen oder Verordnungen oder den Eintritt sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, an einer rechtzeitigen Lieferung gehindert sind, so verlängert sich die angegebene Lieferzeit angemessen.
4.4 Der Käufer kann uns vier Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder eines unverbindlichen Lieferzeitraums zur Lieferung auffordern. Mit Zugang der Aufforderung kommen wir in Verzug.

5.

Gefahrübergang - Packing - Annahmeverzug

5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung frei Haus vereinbart.
5.2 Transport- und alle sonstigen Packingen nach Maßgabe der Packingsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Europaletten und Eurogitterboxen und sonstige poolfähige Mehrwegverpackungen. Der Käufer ist verpflightet, für eine Entsorgung der Packingen auf eigene Kosten zu sorgen.
5.3 Sofern der Käufer es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.
5.4 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflighten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
5.5 Sofern die Voraussetzungen von Abs. 4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufern über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.

6.

Mängelgewährleistung - Verjährung

6.1 Mängelansprüche des Käufer setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Manyelloweseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
6.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem gesetzlich geregelten Verjährungsbeginn.
6.4 Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab dem gesetzlich geregelten Verjährungsbeginn.

7.

Haftung

7.1 Wir haften für Schadensersatz nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Lieferer nur bei der Verletzung einer Pflight, deren Erfüllung, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglight und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
7.2 Sofern wir für einfache Fahrlässigkeit haften, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.
7.3 Vorstehende Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten weder, wenn von uns eine Garantie abgegeben wurde, noch wenn es um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen.
7.4 Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Dritten, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.

8.

Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
8.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
8.3 Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflighten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflightungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
8.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
8.5 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
8.6 Wir verpflighten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufern insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

9.1 Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz in Buchen Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufern auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Allgemeine Einkaufsbedingungen
der Firma ask-Kunststoffe GmbH, Neckarstr. 20, 74847 Obrigheim

1.

Allgemeines - Geltungsbereich

1.1 Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen des Lieferanten bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlich zustimmen. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch, wenn wir tredz Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Lieferanten die Lieferungen vorbehaltlos annehmen und/oder diese bezahlen.
1.2 Alle Vereinbarungen die zwischen unseren Lieferanten und uns getroffen werden, müssen schriftlich erfolgen. Elektronische Übermittlung ist zulässig.

2.

Angebot - Angebotsunterlagen

2.1 Der Lieferant kann unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Wochen annehmen oder ablehnen. Sollte bis zum Abluef dieser Frist keine Auftragsbestätigung des Lieferanten vorliegen, gelten unsere Bestellungen zu den darin genannten Bedingungen als angenommen. Eine Rücknahme unserer Bestellungen ist bis zum Eintreffen der Auftragsbestätigungen jederzeit möglich.
2.2 Alle von uns übermittelten Daten unterliegen der Verschwiegenheitspflight und dürfen nur nach unserer schriftlichen Zustimmung an dritte weitergegeben werden.
2.3 Angebote des Lieferanten sind verbindlich und für uns kostenlos.

3.

pricee - Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Lieferungen sind, falls nicht anders vereinbart "frei Haus", einschließlich Packing.
3.2 Die in den Bestellungen genannten pricee sind per Kilogramm, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3 Unsere Zahlungen erfolgen, falls nicht anders vereinbart, innerhalb von drei Tagen mit 3% Skonto, innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto.
3.4 Die Frist für die Zahlung beginnt, sobald die Lieferungen oder Leistungen vollständig erbracht wurden und uns ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen vorliegen. Skontoabzüge können wir auch vornehmen, wenn wir aufrechnen oder Zahlungen in angemessener Höhe wegen mangelhaften Lieferungen zurückbehalten. Die Zahlung erfolgt erst nach vollständiger Beseitigung der Mängel.
3.5 Rückbehaltung- und Aufrechnungsrechte können wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nehmen.
3.6 Mehr- oder Minderlieferungen sind zulässig, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

4.

Lieferzeit

4.1 Die vereinbarten Liefertermine sind bindend.
4.2 Falls der Lieferant erkennt, dass die bestätigten Liefertermine von Ihm nicht eingehalten werden können, ist er verpflightet, uns dies umgehend schriftlich mitzuteilen.
4.3 Bei nicht Einhalten der Liefertermine sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte befugt, von den Bestellungen zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen und/oder uns von dritter Page Ersatz zu beschaffen. Den Mehraufwand und eventuelle Mehrkosten (pricee, Lieferbedingungen etc.) sind vom Lieferanten zu tragen.
4.4 Annahmen von verspäteten Lieferungen oder Leistungen bedeuten keinen Verzicht unsererseits auf Schadensersatzansprüche.
4.5 Im Falle des Lieferverzugs ist der Lieferant für den daraus resultierenden Schaden vollumfänglich haftbar und hat uns die dadurch entstandenen Kosten zu vergüten.

5.

Mängeluntersuchung - Gewährleistung

5.1 Die Waren werden bei Anlieferung auf Mängel, wie Fehlmengen, Transportschäden sowie alle anderen offensichtlich erkennbaren Mängel untersucht. Eine weitergehende Prüfungspflight besteht nicht. Eine Rüge aus den vorher genannten Gründen ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Übernahme der Waren beim Lieferanten schriftlich eingeht. Die elektronische Übermittlung ist zulässig. Der Lieferant verzichtet auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge, wenn verdeckte Mängel zu einem späteren Zeitpunkt erkannt und angezeigt werden.
5.2 Für Lieferungen des Lieferanten stehen uns die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu; unabhängig davon sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Manyelloweseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. In diesem Falle ist der Lieferant verpflightet, alle zum Zweck der Manyelloweseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Das Recht auf vollständigen Schadensersatz bleibt uns ausdrücklich vorbehalten.
5.3 Nachbesserungen können vom Lieferanten, von uns selbst oder von Dritten ohne Fristsetzung auf Kosten des Lieferanten erfolgen, um aus der Mangelhaftigkeit der gelieferten Waren resultierende Schäden abzuwenden oder zu mindern.
5.4 Nehmen wir von uns gefertigte und/oder verkaufte Erzeugnisse infolge der Mangelhaftigkeit des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes zurück oder werden deswegen Ansprüche gegen uns geltend gemacht, so stehen uns die gesetzlichen Rückgriffsansprüche gem. ?? 478,479 BGB ungekürzt zu.
5.5 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen ?438 BGB.

6.

Produkthaftung

6.1 Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflightet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
6.2 Der Lieferant übernimmt in diesen Fällen alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion.
6.3 Der Lieferant verpflightet sich eine Produkthaftpflightversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme für Personen- und Sachschäden zu unterhalten. Unsere Schadensersatzansprüche sind jedoch nicht auf die Höhe dieser Deckungssumme begrenzt.

7.

Schutzrechte

7.1 Der Lieferant gewährleistet, dass im Zusammenhang mit seinen Lieferungen Rechte von Dritten nicht verletzt werden.
7.2 Werden wir von einem Dritten deshalb in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflightet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen; wir sind nicht berechtigt, mit dem Dritten - ohne Zustimmung des Lieferanten - irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen.
7.3 Die Freistellungspflight bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.

8.

Gerichtsstand - Erfüllungsort

8.1 Sofern der Lieferant Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz in Buchen Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
8.2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Erfüllungsort Buchen.
8.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ebenfalls ausgeschlossen.

 

   
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